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Die Halteverbotszone für den Umzug

27. Januar 2020 Allgemein

Tief ist der Einschnitt, den ein Umzug im Leben bedeuten kann, und stark kann der Stress sein, wenn er nicht vorher genau durchorganisiert wurde. Neben den unzähligen An- und Abmeldungen, dem Ein- und Auspacken, dem Malern und Renovieren der Altwohnung ist vor allem der Möbeltransport das zentrale Element eines Umzuges. Kaum jemand, der nicht gleich eine voll möblierte Wohnung angemietet bzw. gekauft hat, kommt um diese Herausforderung herum. Dass man die Möbel selber mit Freunden oder Familienmitgliedern unter Zuhilfenahme eines eigenen oder gemieteten Lieferwagens verlädt, ist eine häufige und günstige Lösung. Viele beauftragen aber auch Umzugsunternehmen, deren fleißige Angestellte die Möbel im eigenen Firmen-LKW verladen und transportieren. Bei beiden Optionen muss jedoch ein zentraler Aspekt berücksichtigt werden: das Einrichten einer klar umrissenen Zone, innerhalb derer am Tag des Umzugs niemand außer dem Umziehenden sein Auto auch nur halten darf.

Verschiedene Möglichkeiten

Wie wichtig eine Zone ist, innerhalb derer kein anderer Verkehrsteilnehmer an diesem Tag halten oder parken darf, versteht sich von selbst. In ungünstigen Situationen ist sonst der Bürgersteig in beide Richtungen zugeparkt, und die Zeit der Einladung an der Altwohnung kann sich genauso vervielfachen wie bei der Neuwohnung, wenn die Möbel wieder ausgeladen werden. Schon aus ergonomischen Gründen tragen die Organisatoren des Umzugs daher auf jeden Fall die Verantwortung, die Strecken für den Möbeltransport per Hand minimal zu halten.

Das Einrichten einer Zone, in der zeitlich beschränkt niemand halten darf, kann aber mehr Ärger verursachen, als es eigentlich verhindern sollte, lässt man einige gesetzliche und logistische Aspekte außer Acht. Von daher empfiehlt es sich, die unterschiedlichen Möglichkeiten der Einrichtung einer Verbotszone sowie deren mögliche Risiken und Kosten zu kennen.

Lieber nicht: Einrichtung in Eigenregie

Die einfachste Möglichkeit wäre natürlich das Einrichten der Zone „einfach so“. Ohne Anmeldung bei den Behörden, ohne Beauftragung eines Umzugsunternehmens, einfach mit ein paar Bändern, Kisten und einem Schild ist eine solche Zone vor dem Hauseingang schnell eingerichtet. Dabei ist dies eine sehr unkluge Wahl, will man es sich nicht mit den Nachbarn verscherzen oder gar wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr angezeigt werden. Denn jede Verbotszone bedeutet auch automatisch eine Einschränkung des Verkehrs, und die muss offiziell genehmigt werden.

Ordentliche Einrichtung einer Verbotszone

Besser ist es, die Zone selbst mit vorheriger behördlicher Genehmigung einzurichten. Ansprechpartner ist hierfür die Straßenverkehrsbehörde in der jeweiligen Stadt, wo der Umzug stattfindet. Man sollte dabei mindestens vierzehn Tage Bearbeitungszeit einplanen und den Antrag nicht später stellen. In dem Antrag müssen einige wichtige Kenngrößen vermerkt werden, neben der Adresse, dem Datum und der Uhrzeit auch die Länge der Verbotszone, das zugelassene Gesamtgewicht des Transportfahrzeugs sowie dessen Kfz-Kennzeichen und den Zweck des Umzugs an sich.

Die Wichtigkeit von Halteverbotsschildern

Eine ordentliche Verbotszone ist nur mit ordentlichem Schild komplett. Ein selbst beschriebenes Pappschild ist zwar ein lobenswerter Versuch, die Öffentlichkeit über Zweck und Dauer einer Zone zu informieren, aber sollte aber tunlichst unterlassen werden. Nicht nur werden provisorische Schilder von den Ämtern nicht anerkannt, sie bergen darüber hinaus auch erhebliche Gefahren. Andere Autofahrer dürfen die Schilder einfach entfernen und weiter an der Stelle parken, bis hin zum Tag des Umzugs. Ebenso besteht die Gefahr einer Haftung durch mögliche Verletzungen, die Verkehrsteilnehmer im Umgang mit den inoffiziellen Schildern nehmen könnten. Werden Fußgänger beispielsweise durch ein selbstgemachtes Schild stranguliert, weil es an einer Wäscheleine von einem Kleiderständer herab gebaumelt hat, wird der Aufsteller dieses Werkes dafür zur Rechenschaft gezogen.

Es müssen daher unbedingt solche Halteverbotsschilder verwendet werden, wie man sie aus dem gewöhnlichen Stadtverkehr kennt, also blaue Scheiben mit rotem Rand und zwei roten, sich in der Mitte kreuzenden Balken. Unter diesen Schildern ist offiziell vermerkt, an welchem Tag und innerhalb welcher Uhrzeit die Zone Bestand hat. Man muss diese Schilder unbedingt einige Tage, zwei bis vier, vor dem Umzugstermin an der Zone aufstellen. Das gibt Autofahrern, die ihre Autos innerhalb des gefragten Bereiches geparkt haben, noch genügend Zeit, diese wegzufahren.

Spezialisierte Anbieter von Schildern

Halteverbotsschilder kann man bei verschiedenen Unternehmen anmieten. In Frage kommen hierfür natürlich Umzugsunternehmen selbst, aber auch Bauhöfe oder Fachbetriebe für Baustellenabsicherung. Darüber hinaus gibt es Verkehrssicherungsfirmen, die sich ausschließlich auf das Vermieten von solchen Schildern spezialisiert haben und bundesweit in den meisten Großstädten beauftragt werden können, egal, ob die Stadt für die Einrichtung der Halteverbotszone Hamburg, Dresden oder München heißt. Diese Unternehmen engagieren Mitarbeiter, welche bei Bedarf die Schilder an der gewünschten Stelle aufstellen und später wieder abbauen. Gerne können auch Online-Formulare ausgefüllt werden, sodass der zeitliche Aufwand für die Beauftragung einer Einrichtung der Zone selber nun wenige Minuten beträgt.

Hinzu kommt, dass man bei der eigenständigen, ordentlichen Einrichtung häufig ein Stellprotokoll ausfüllen muss. Auf diesem Protokoll sind alle wichtigen Aspekte der Zone zusammengefasst, darunter der Name der aufstellenden Person, das genaue Datum der Aufstellung, eine Skizze über die Positionierung der Infoschilder aus der Vogelperspektive und Informationen über Fahrzeuge, die sich innerhalb der bezeichneten Zone befinden.

Am bequemsten: Einrichtung durch Umzugsunternehmen

Hat man ein Umzugsunternehmen mit der Verladung der Möbel beauftragt, muss man sich nicht mehr selbst um das Aufstellen der Schilder und Einrichten der Zone kümmern. Die Unternehmen bieten die Einrichtung in der Regel als optionale Leistung mit an, und kümmern sich um die behördliche Anmeldung, das Aufstellen der Schilder und Einrichten der Zone. Allerdings ist diese Option auch immer die teuerste, da dem Umziehenden hier nicht nur die Verbotszone und das Schild berechnet wird, sondern auch die Arbeitsleistung, die Zone auf- und wieder abgebaut zu haben.

Sondergenehmigungen bei bestehenden Halteverboten

Etwas anders ist die Situation, wenn bereits vor dem Eingang eine absolute Halteverbotszone besteht. In diesem Fall darf man dann mit dem Laster nicht einfach dankbar dort parken, sondern muss auch hier eine Ausnahmegenehmigung bei den zuständigen Behörden einholen, und wieder sollte dafür ein Vorlauf von vierzehn Tagen eingeplant werden.

Doppelte Halteverbotszonen

Eine Sondergenehmigung ist auch notwendig, wenn man Halteverbotszonen an zwei gegenüberliegenden Stellen der Straße einrichten muss. Das passiert selten und nur deswegen, weil die Straße an der betreffenden Adresse sehr schmal oder verwinkelt ist, sodass beide Seiten frei sein müssen, damit der Umzugs-LKW den nötigen Platz zum Einparken hat.

Ausreichende Länge beachten

Wird die Zone selbst eingerichtet, spielt das Abschätzen der Länge noch eine wichtige Rolle, ansonsten kann im schlimmsten Fall die komplette Absperrung umsonst gewesen sein. Man sollte zusätzlich zur Gesamtlänge des Umzug-Lkws fünf Meter zum Rangieren einplanen. Außerdem muss hinter dem Fahrzeug genügend Freiraum bestehen, um dort die Möbel ein- und ausladen zu können.

Falschparker in der Zone

Hat man alles richtig gemacht, nur um mitansehen zu müssen, dass ein anderer Fahrer sein Auto trotzdem in der Verbotszone geparkt hat, sollte wenigstens noch ein diplomatischer Weg versucht werden. Ist der Halter des Autos bekannt oder kann man mit einem Blick durch die Fenster Rückschlüsse auf dessen Identität ziehen, sollte dieser zunächst kontaktiert und freundlich gebeten werden, sein Fahrzeug zu versetzen. Wenn diese Möglichkeit ausgeschlossen ist, darf man getrost die Polizei informieren und das Auto abschleppen lassen. Man sollte dabei das Stellprotokoll, die behördliche Genehmigung sowie den eigenen Personalausweis bereithalten. Hat man von sich aus alles beachtet, ist man auch im Recht, diesbezüglich wird die Polizei Hamburg nicht anders handeln als die Polizei Stuttgart.

Der Abschleppdienst sollte von der Polizei und nicht von einem selbst gerufen werden, da hier eine Straftat des Parkers vorliegt und dieser auch die Kosten für das Abschleppen zu tragen hat. Bei einer direkten Beauftragung des Abschleppdienstes muss man unter Umständen die Kosten selber tragen.

Fazit zur besten Option

Abschließend kann zusammengefasst werden, dass die Art, wie man seine Verbotszone einrichtet, immer eine Frage des Geldes ist. Die komfortabelste Alternative ist nach wie vor die Beauftragung durch eine Umzugsfirma. Diese kümmert sich um alles, sowohl in logistischer als auch amtlicher Hinsicht, und man selbst muss keine Formulare ausfüllen. Und auch keine Risiken eingehen. Dafür kann der Preis dieser Dienstleistung, der üblicherweise in den Gesamtbetrag der Umzugsrechnung mit einfließt, diesen locker um 100 Euro erhöhen. Je nachdem, was man bereit ist für seinen Umzug auszugeben, eine mehr oder wenige erhebliche Preiserhöhung. Verglichen dazu ist die selbstständige Einrichtung ein wenig billiger, man muss aber immer noch die vollen Mietkosten für die Schilder tragen, die bereits einige Tage vor dem Umzug an der entsprechenden Adresse aufzustellen sind.

Es gibt erhebliche Schwankungen bei den Gesamtkosten. Je nach Region und beauftragtem Unternehmen können die Gebühren mehr als doppelt so hoch wie in anderen Gegenden ausfallen. So kann die Genehmigung der Behörden 12 bis 40 Euro betragen, die Miete für die Halteverbotsschilder zwischen 3 und 15 Euro, und der Aufstellservice zwischen 60 und 140 Euro.

Gleich für welche Alternative man sich entscheidet, ist es besser, als wenn man unangemeldet und provisorisch die Verbotszone selber einrichtet. Damit tut man sich keinen Gefallen, da eine handfeste Straftat begangen wird. Außerdem ist sie nicht wirksam. Am Ende kann man bei klammer Kasse immer noch hoffen, dass die Fläche vor dem Eingangsbereich zufällig gerade frei ist oder in nächster Zeit frei wird. Ob man bereit ist, dieses Risiko einzugehen oder lieber für Sicherheit zu zahlen, muss man mit sich ausmachen.


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