Der Countdown für Ihren Umzug
10. Februar 2020 Allgemein
Umzüge sind körperliche, vor allem aber organisatorische Kraftakte. Es kommt nicht nur darauf an, die richtigen Dinge zu planen, sondern sie auch in der korrekten Reihenfolge zu organisieren, wenn man nicht am Umzugstag über seine Versäumnisse stolpern will.
3 Monate vorher
Alten Mietvertrag kündigen
Die neue Wohnung ist gefunden, man ist begeistert, der Mietvertrag unterschrieben. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten hat, wobei die Kündigung spätestens zum dritten Werktag des ersten Monats eingereicht werden muss, damit dieser noch mitzählen kann. Beispiel: Will man das alte Verhältnis zum 31. Oktober eines Jahres kündigen, muss die Kündigung dazu spätestens am 3. August (sofern kein Wochenende in den ersten drei Augusttagen liegt) dem Vermieter zugehen.
Urlaub beantragen, genauen Umzugstermin festlegen
Wann man umziehen kann, hängt vor allem von den eigenen Arbeitsverhältnissen ab. Wenn Umziehen am Wochenende nicht möglich ist, muss Urlaub genommen werden. Kommunizieren Sie hier mit Ihrem Arbeitgeber, vielleicht kann man auch eine außerordentliche Freistellung für den Umzug erwirken. Bei Umzug wegen Arbeitgeberwechsel ist es sinnvoller, die letzten Tage beim alten Arbeitgeber freizunehmen anstelle dem neuen in der ersten Woche zu fehlen. Möbel organisieren: Was soll mitgenommen werden, was nicht? Alles was zu zweiter Kategorie zählt, kann auf dreierlei Arten behandelt werden:
- Man bringt die Möbel zum Sperrmüll. Kann man nicht selbst die Fahrten machen, bietet die
Stadt in der Regel einen gebührenpflichtigen Abholservice für Sperrmüll an. - Man verkauft oder verschenkt die Möbel. Kleinanzeigen im Internet wie auf eBay sind zu
empfehlen. - Man lässt die Möbel einfach in der alten Wohnung. Nur möglich mit Zustimmung des Vermieters als auch der Nachmieter, die man direkt danach fragen sollte.
Handwerker beauftragen: Eine Frage des Geldes und der Zeit.
Beim Umzug von einer alten in eine neue Mietwohnung muss man sich in der Regel um die Renovierung der alten kümmern, soll also malern, putzen, reparieren. Man hat die Möglichkeit, dies auch dem Vermieter zu überlassen, allerdings gegen Abzug von der Kaution. Oder man beauftragt Handwerker bzw. Maler. Auch sie kosten Geld, sparen aber Zeit und Nerven.
Umzugshelfer beauftragen
Wohl allen, die einen großen, hilfreichen Freundes- bzw. Familienkreis haben sowie Zugang zu einem großen Lieferwagen oder Laster. Steht dies nicht zur Verfügung, ist das Beauftragen einer örtlichen Spedition Pflicht, um die Möbel am Umzugstag umzuräumen. Entrümpeln von Keller, Dachboden, Garage: Bei jedem Umzug fallen Dinge zurück, die man nicht benötigt. Gegebenenfalls Mitgliedschaften, Versorger, Anschlüsse und Abos ummelden oder kündigen.
Auch hier sind manchmal monatelange Kündigungsfristen zu beachten, daher sollte rechtzeitig gekündigt werden. Bei Kabel-, Telefon-, Strom- und DSL-Anschlüssen muss die Ummeldung rechtzeitig erfolgen.
Stromversorger informieren zum Ablesen der Zählerstände
Für eine Endabrechnung des Stromverbrauchs in der alten Wohnung muss ein Termin für die Zählerlesung unmittelbar nach dem Auszug vereinbart werden, unabhängig davon, ob der Anbieter in der neuen Wohnung derselbe bleibt oder nicht.
Wechsel der Krankenkasse
Nur relevant, wenn Umzug wegen Berufswechsel von statten geht.
Kinder neu anmelden
Natürlich müssen Ummeldungen für Kinder an neue Kitas oder Schulen so früh wie nur möglich erfolgen. Trotzdem sollte man sich Zeit nehmen für einen persönlichen Besuch der neuen Schule und auch ein Gespräch mit den Leitern. Wer mit dem Umzug bis Abschluss des laufenden Schuljahres wartet, tut seinen Kindern einen Gefallen.
1 Monat vor dem Umzug
Neue Anschrift Bekannten mitteilen: Inzwischen sind die wichtigsten Sachen beschlossen, man kann den Adressenwechsel all jenen mitteilen, die es betrifft. Nützlich wäre hier eine Mail mit Verteilerliste an alle Kontakte, mit denen man online verbunden ist.
Einrichten der alten Wohnung planen
Am besten lässt sich ein Einrichtungsplan natürlich während der Besichtigung und Übergabe der neuen Wohnung erstellen.
Garten der alten Wohnung
Falls Sie einen Garten hatten, muss dieser auch nach Maßgabe des Vermieters in Ordnung gebracht werden, beispielsweise durch letztmaliges Rasenmähen. Umzugstransporter reservieren (bei Umzug in Eigenregie): Hat man keine Spedition beauftragt, aber keinen eigenen Transporter, sollte dieser spätestens einen Monat vor Umzug bei einem Kraftfahrzeugverleih bestellt werden.
Versicherungsschutz neu prüfen: Mit Wechsel des Haushalts ändert sich auch der Wert des Hausrats. Eine Überprüfung der bestehenden Hausrat- und Haftpflichtversicherungen sollte
jetzt vorgenommen werden.
Türen und Treppenhäuser ausmessen
Manche Größen wie die von Wohnungstüren sind normiert, d.h. bundesweit gleich groß. Dies muss bei alten Gebäuden aber nicht der Fall sein.
Es gilt, sämtliche Engpässe für die Möbelpacker ausfindig zu machen.
2 Wochen vor dem Umzug
Reinigung von Gardinen, Teppichen und sonstigen Textilien
Alles, was demnächst schon eingepackt werden kann, sollte vorher nochmal gereinigt werden. Bestätigung aller abgemachten Termine, vor allem mit den Handwerkern und Umzugshelfern.
Abklärung der Nebenkostenabrechnung mit altem Vermieter. Wann endet der Zählraum für die Heiz- und Betriebskosten? Wann wird man die Abrechnung an der neuen Adresse erhalten?
Falls nötig: Halteverbotszonen an alter und/oder neuer Wohnung für den Möbelwagen einrichten, sollten keine freie Flächen unmittelbar vor dem Gebäude zur Verfügung stehen. Möbelspeditionen bieten auch das als Zusatzleistung an.
Termin zur Wohnungsübergabe an alten Vermieter vereinbaren
Dieser sollte bald nach dem Umzug, sowie alle Renovierungen abgeschlossen sind, geschehen. Im Übergabeprotokoll werden alle Zählerstände und aufgetretene Mängel festgehalten.
Umzugsmaterial wie Kartons und Abdeckungen für Böden organisieren
Stellen Umzugshelfer keine eigenen Kartons zur Verfügung, muss man diese entweder kaufen oder auch mieten, am besten bei Baumärkten und Speditionen. Nachsendeservice der Deutschen Post beauftragen: Sollten nicht alle Bekannten die Adresse bekommen haben, empfiehlt sich der Nachsendeservice bei der Post, welche alle Briefe an die neue Adresse weiterleiten wird.
1 Woche vor dem Umzug
Kartons packen
Alles, was nicht direkt gebraucht wird wie z.B. Lebensmittel, muss eingepackt werden. Dabei sollte die Robustheit der Kartons nicht überschätzt, gleichmäßig nach Gewicht verpackt werden. Auftauen von Kühlschrank und Kühltruhe, Aufbrauchen restlicher Lebensmittel, um Strom zu sparen.
Übernahme der neuen Wohnung
Man sollte den Schlüssel optimal schon einige Tage vorher bekommen. Bei der Besichtigung muss auf alle Schäden und Mängel geachtet werden, bei den Türen, Fenstern, Armaturen, der Elektronik, der Küche, den Heizungen. Gibt es grobe Verschmutzungen? Alle im Übergabeprotokoll festgehaltenen Mängel können nicht dem Nachmieter bei Reparatur bzw. Behebung angerechnet werden. Zählerstände müssen schriftlich festgehalten werden. Nach Möglichkeit schon Sachen in die neue Wohnung schaffen oder dort Dinge erledigen, z.B. Lampen anbringen.
Schnellgepäck bereitstellen
Die notwendigsten Sachen – Dokumente, Kleidung für den Tag, Babysachen, Werkzeuge, etc. – sollten in ein schnell verfügbares Behältnis oder einen Rucksack gepackt werden.
Informieren der alten und neuen Nachbarn über bevorstehenden Umzug.
1 Tag vor Umzug
Letztes Packen
Alles, was man noch am Tag vorher benötigt hat, wird jetzt eingepackt. Dazu zählen elektronische Geräte wie der PC und das Telefon, weiterhin Hygieneartikel, Putzutensilien, Schreibtischsachen, Schuhe, Jacken. Bei Eigenregie: Umzugswagen abholen und Probe fahren, vielleicht schon erste Möbel und Sachen einladen. Verpflegung für die Umzugshelfer besorgen.
Wann immer noch Zeit ist
Leichtere Sachen schon selber in die neue Wohnung bringen. Notbehältnis mit Lebensmitteln und Erste-Hilfe-Sachen zusammenstellen.
Am Umzugstag
Treppenhäuser und Flure beider Adressen überprüfen, Hindernisse beiseite räumen, nach Umzug auf mögliche Schrammen und Schäden überprüfen. Umzugshelfer empfangen, anleiten, gegebenenfalls mit anpacken, die Türen aufhalten. Nicht vergessen, sich für die Arbeit der Helfer erkenntlich zu zeigen: Bei bezahlten Spediteuren gehört sich ein Trinkgeld ab fünf Euro, private Helfer dürfen zu einer Feier oder zum Essen eingeladen werden. Beleuchtung installieren, wenn noch nicht geschehen.
Nach Umzug
Behörden informieren
Man hat meist zwei Wochen Zeit, um den Adresswechsel allen relevanten Meldestellen mitzuteilen. Dazu gehört das Einwohnermeldeamt, darüber hinaus das Finanzamt (wenn der Umzug den Zuständigkeitsbereich des alten Finanzamts verlässt), ebenso Sozialämter, Arbeitsagenturen, KfZ-Meldestellen, Kreiswehrersatzämter etc.
Wenn Umzug berufsbedingt war
Alle Kostenbelege, am wichtigsten die Spediteurrechnung, aufbewahren, um diese als Werbungskosten für die nächste Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Zahlt ein neuer Arbeitgeber Umzugsgeld, möchte auch dieser die Kosten nachgewiesen haben.